Zum Angeln benötigen Sie einen Jahresfischerei-Schein.
Regelungen Angelsee Elzach-Oberprechtal:
1.) Die Angelfischerei darf mit höchstens zwei Grundangeln und einer Kopfrute ohne Ringe und Rolle ausgeübt werden.
2.) Bei der Ausübung der Angelfischerei gelten die für das Land
Baden-Württemberg geltenden gesetzlich festgelegten Fangverbote (Schonzeit und Mindestmaße).
3.) Es dürfen nur 3 Edelfische pro Tag entnommen werden.
4.) Gefangene Fische dürfen nicht ausgetauscht werden. Untermaßige
Fische müssen schonend, mit nassen Händen, zurückgesetzt werden.
5.)
Geangelt werden darf täglich eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine
Stunde nach Sonnenuntergang. Dabei ist die Sommerzeit zu beachten.
6.) Nachtangeln ist nicht erlaubt.
7.)
Bei Kontrollen durch die Kontrollberechtigten (Kontrollausweis der
Stadt Elzach) sind die erforderlichen Erlaubnisscheine vorzulegen. Diese
sind bei der Ausübung der Angelfischerei stets mitzuführen.
8.) Der Karteninhaber unterwirft sich den Bestimmungen des Merkblattes.